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Die Verkehrsinsel ist nach weißen Sperrflächen aufgestellt, wenn sie erhöht ist |
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Die höhengleiche Kreuzung ist eine höhenfreie Kreuzung |
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Da Radfahrer beim Fahren gelegentlich leicht ausschwenken, muss der Fahrer eines Fahrzeugs beim Überholen diese Gegebenheit berücksichtigen |
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Wo das abgebildete Verkehrszeichen steht, darf man überholen und dabei die entgegengesetzte Fahrspur beanspruchen |
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Das abgebildete Verkehrszeichen steht in der Regel 150 Meter vor den Gleisen |
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Das abgebildete Verkehrszeichen ist ein Gefahrenzeichen |
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Das abgebildete Verkehrszeichen kündigt einen wechselnden Einbahnverkehr an, wo den aus der Gegenrichtung kommenden Fahrzeugen Vorfahrt zu gewähren ist |
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Das abgebildete Verkehrszeichen kündigt eine bewegliche Brücke an |
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Das abgebildete Verkehrszeichen weist auf eine Gefahr hin, die bei starkem Seitenwind insbesondere zweirädrige Fahrzeuge betrifft |
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Fahrzeuge ohne Motor müssen das vom dargestellten Verkehrszeichen auferlegte Gebot beachten |
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Wo das abgebildete Verkehrszeichen steht, ist es Pflicht, einen Abstand von mindestens 70 Metern vom vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten |
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Wo das abgebildete Verkehrszeichen steht, ist die Durchfahrt von Krafträdern erlaubt |
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Das Zeichen (A) stellt, ergänzt durch die Tafel (B), ein durchgehendes Parkverbot dar |
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Das abgebildete Verkehrszeichen ist ein Gefahrenzeichen |
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Das abgebildete Verkehrszeichen ist ein Vorfahrtszeichen |
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Das abgebildete Verkehrszeichen bedingt, dass auf den Straßen, die man kreuzt, das Zeichen VORFAHRT GEWÄHREN oder STOP steht |
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Die in der Abbildung dargestellte unterbrochene weiße Randlinie trennt die Fahrbahn von einer Beschleunigungsspur |
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Die in der Abbildung dargestellte durchgehende Querlinie zeigt den Punkt an, wo man in der Nähe einer Straßenkreuzung immer anhalten muss |
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Wenn der Polizist die Arme quer zur Fahrtrichtung ausstreckt, wie es in der Abbildung dargestellt ist, ist die Durchfahrt verboten |
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Das abgebildete Verkehrszeichen mit blauem Hintergrund zeigt an, dass man auf einer Freilandstraße fährt |
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Das abgebildete Verkehrszeichen weist darauf hin, dass nach dem Abbiegen in Pfeilrichtung das Wenden verboten ist |
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Das abgebildete Verkehrszeichen zeigt eine öffentliche Fernsprechstelle in der Nähe an |
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Das abgebildete Verkehrszeichen steht an Freilandstraßen |
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Das abgebildete Verkehrszeichen zeigt eine Provinzgrenze an |
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Das abgebildete Verkehrszeichen steht in der Nähe einer Kreuzung vor einer Straßenbaustelle |
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Die dargestellte Zusatztafel fordert auf, einen Abstand von mindestens 20 Metern zu den Schneeräummaschinen im Einsatz einzuhalten |
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Die Höchstgeschwindigkeit auf zweitrangigen Freilandstraßen beträgt für Personenkraftwagen, die einen Anhänger für die Beförderung von Krafträdern ziehen, 70 km/h |
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Auf einer zweispurigen Gegenverkehrsfahrbahn, wie sie in der Abbildung dargestellt ist, müssen die Fahrzeuge in der rechten Fahrspur fahren und die linke nur zum Überholen benutzen |
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Gemäß den Vorfahrtsbestimmungen muss in der dargestellten Kreuzung das Fahrzeug B dem Fahrzeug D Vorfahrt gewähren |
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In der dargestellten Kreuzung hat das Fahrzeug B Vorfahrt gegenüber dem Fahrzeug D |
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Das Überholen auf Kuppen ist erlaubt, wenn die Straße zwei getrennte Fahrbahnen und zwei Fahrspuren pro Fahrtrichtung aufweist |
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Die in der Abbildung dargestellte orangefarbene rückstrahlende Tafel ist hinten angebracht, um auf gefährliche hinausragende Ladungen hinzuweisen |
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Wenn man nicht angeschnallt ist, kann man bei abruptem Bremsen gegen die Windschutzscheibe geschleudert werden |
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Der in einen Verkehrsunfall verwickelte Fahrer muss vermeiden, dass die Spuren verwischt werden, wen der Unfallhergang rekonstruiert werden muss |
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Wenn sich ein verletzter Verkehrsteilnehmer Verbrennungen zugezogen hat und noch immer Flammen vorhanden sind, muss man warten, bis diese von alleine ausgehen, bevor man etwas unternimmt |
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Ein Schockzustand tritt nie auf bei Personen, die viel Blut verloren haben |
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Wer strafrechtlich und zivilrechtlich für einen Verkehrsunfall verantwortlich ist, muss die Schäden vergüten |
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Wenn man die Geschwindigkeit angemessen herabsetzt, verringert sich der Kraftstoffverbrauch |
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Um unangenehme Geräusche zu vermeiden, muss man die Türen des Personenkraftwagens heftig zuschlagen, sodass man sie nicht noch einmal schließen muss |
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Wer Kraftwagen oder Krafträder fährt, muss auf Anforderung der Polizeibeamten die Eigentumsbescheinigung vorweisen |
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