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In den Fußgängerzonen dürfen emissionsfreie Fahrzeuge (Elektrofahrzeuge) verkehren, falls dies ausdrücklich erlaubt ist |
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Eine Straße umfasst keine Bankette |
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Zu einer Fahrbahn gehören die Notspuren der Autobahnen |
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Das abgebildete Verkehrszeichen kann durch ein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild ergänzt sein |
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Das abgebildete Verkehrszeichen befindet sich in der Regel 150 Meter vor einem Straßenabschnitt mit ungleichmäßigem Straßenbelag |
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Die abgebildeten Tafeln kommen nur an beschrankten Bahnübergängen vor |
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Das abgebildete Verkehrszeichen kündigt ein Hafengebiet an |
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Das zusammen mit der Tafel (B) aufgestellte Zeichen (A) kündigt eine Straße mit bei Regen besonders rutschiger Oberfläche an |
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Das abgebildete Verkehrszeichen kündigt einen Straßenabschnitt in schlechtem Zustand oder mit unregelmäßigem Straßenbelag an |
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Das abgebildete Verkehrszeichen kann man sowohl auf Ortsstraßen als auch auf Freilandstraßen antreffen |
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Das abgebildete Verkehrszeichen erlaubt es, bei jeder Gelegenheit zu hupen, um auf sich aufmerksam zu machen |
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Das abgebildete Verkehrszeichen erlaubt die Durchfahrt von Personenkraftwagen, die einen Anhängerkarren ziehen |
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Das abgebildete Verkehrszeichen verbietet die Durchfahrt von Fahrzeugen mit einem Gewicht über 6,5 Tonnen, die zur Personenbeförderung dienen |
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Das abgebildete Verkehrszeichen verbietet das Parken auf der Straßenseite, auf welcher es steht |
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Das abgebildete Verkehrszeichen kann auf das Zeichen KREISVERKEHR folgen |
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Das abgebildete Verkehrszeichen ist auf einer Säule in der Mitte der Kreuzung aufgestellt, wo man in Pfeilrichtung zu verkehren hat |
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Das abgebildete Verkehrszeichen steht an einer Strecke mit Verkehrsverbot für Personenkraftwagen und Krafträder |
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Das abgebildete Verkehrszeichen steht am Anfang einer den Reittieren vorbehaltenen Strecke |
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Das abgebildete Verkehrszeichen steht vor dem Zeichen VORFAHRT GEWÄHREN |
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Das abgebildete Verkehrszeichen zeigt auf der Zusatztafel die Fahrzeuge an, die durchfahren dürfen |
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Das abgebildete Verkehrszeichen zeigt einen Krankenhausbereich an |
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Das abgebildete Verkehrszeichen zeigt das Überholverbot für Kraftwagen an |
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Das abgebildete Verkehrszeichen zeigt eine Haltebucht für Autobusse an |
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Die dargestellte Zusatztafel fordert auf, auf die vorbeifahrenden Lastkraftwagen zu achten, weil diese die Ladung verlieren könnten |
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Die dargestellte Zusatztafel zeigt an, dass man eine mäßige Geschwindigkeit einhalten soll, um nicht auf die vorausfahrenden Lastkraftwagen aufzufahren |
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Die Höchstgeschwindigkeit auf zweitrangigen Freilandstraßen beträgt für Personenkraftwagen, welche einen Wohnwagen mit einem Gesamtgewicht von 900 kg ziehen, 70 km/h |
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Die Höchstgeschwindigkeit auf zweitrangigen Freilandstraßen beträgt für Personenkraftwagen, die einen Wohnwagen mit einem Gewicht von 750 kg ziehen, 80 km/h |
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Wenn das vorausfahrende Fahrzeug an einer Kreuzung im Ort beim Freizeichen nicht sofort losfährt, ist es angebracht, die Fahrbahn so schnell wie möglich zu räumen, auch indem man wendet |
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Wenn der Fahrer des in der Abbildung dargestellten Fahrzeugs S rückwärts fährt, um sich in den Verkehrsfluss einzufügen, muss er während des ganzen Manövers hupen |
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Gemäß den Vorfahrtsbestimmungen fährt das Fahrzeug D in der dargestellten Kreuzung vor den anderen Fahrzeugen durch |
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In der in der Abbildung dargestellten Situation muss das Fahrzeug C auf die Durchfahrt der Fahrzeuge R, A, H warten |
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In der dargestellten Kreuzung fährt der Fahrer des Fahrzeugs E vor dem Lastkraftwagen N und nach dem Fahrzeug L durch |
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Die Gefahr des Überholens hängt zusammen mit der geringen Breite der Fahrbahn |
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Auf Autobahnen und erstrangigen Freilandstraßen ist der Verkehr von Fahrzeugen verboten, die aufgrund ihres Zustandes, ihrer Ausstattung oder ihrer Bereifung eine Gefahr für den Verkehr darstellen können |
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In einem Tunnel ist es nur dann Pflicht, mit Abblendlicht zu fahren, wenn der Tunnel schlecht beleuchtet ist |
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Aquaplaning verringert die Schleudergefahr für das Fahrzeug |
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Es ist nicht Pflicht, einem verletzten Verkehrsteilnehmer Hilfe zu leisten, wenn man nicht verwickelt werden möchte |
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Wenn ein verletzter Verkehrsteilnehmer eine blutende Wunde hat darf man diese nicht abdecken, um eine spontane Blutgerinnung zu erleichtern |
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Die Haftpflicht für Schäden im Zusammenhang mit dem Betrieb von Fahrzeugen geht zu Lasten des Fahrzeuginhabers, wenn es sich um eine strafrechtliche Haftung handelt |
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Um die Verschmutzung zu verringern, muss man vermeiden, zu lange mit einem niederen Gang zu fahren, wenn es nicht notwendig ist |
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