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Die dargestellte Straße besteht aus einer Fahrbahn |
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Eine verkehrsberuhigte Zone ist ein Bereich, in welchem nur die Durchfahrt von Kleinkrafträdern und Fahrrädern erlaubt ist |
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Die Grundstückseinfahrt ist eine kreisrunde Schutzinsel für Fußgänger |
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Das abgebildete Verkehrszeichen kündigt eine eingleisige Straßenbahn an |
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Wo das abgebildete Verkehrszeichen steht, ist das Überholen der Straßenbahn nur links erlaubt |
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Das abgebildete Verkehrszeichen verlangt, dass ein entsprechend niederer Gang eingelegt wird |
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Das abgebildete Verkehrszeichen verlangt, dass die Geschwindigkeit herabgesetzt wird und dass ruckartige Manöver vermieden werden |
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Das abgebildete Verkehrszeichen verbietet die Durchfahrt von Lastkraftwagen mit Planenaufbau |
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Das abgebildete Verkehrszeichen gilt nicht für Lastkraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 7 Tonnen |
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Das abgebildete Verkehrszeichen verbietet die Weiterfahrt auf dieser Straße |
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Das abgebildete Verkehrszeichen zeigt eine Kreuzung an, in der Kreisverkehr herrscht |
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Das abgebildete Verkehrszeichen steht an einer Straße ohne Vorfahrtsrecht |
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Die in der Abbildung dargestellte Ampel gilt für Fahrzeuge mit Militärkennzeichen |
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Das abgebildete Verkehrszeichen weist auf eine Kreuzung auf einer Freilandstraße hin |
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Das abgebildete Verkehrszeichen führt die Fahrzeuge an, die durchfahren dürfen |
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Das abgebildete Verkehrszeichen zeigt eine Haltebucht für Autobusse an |
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Der abgebildete Leitpfosten zeigt an, dass man sich in der Nähe eines Bahnüberganges befindet |
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Der abgebildete Leitpfosten steht am Straßenrand |
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Das abgebildete Verkehrszeichen weist darauf hin, dass das Halten sowohl vor als auch nach dem Zeichen verboten ist |
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Das abgebildete Verkehrszeichen weist auf die Überquerung von Verschiebegleisen hin |
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Die Höchstgeschwindigkeit auf zweitrangigen Freilandstraßen beträgt für Krafträder 80 km/h |
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Es ist verboten, da es den Verkehr gefährdet oder behindert, sich in den Verkehrsfluss einzufügen, wenn man von Seitenstraßen kommt |
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Auf einer zweispurigen Gegenverkehrsstraße, wie sie in der Abbildung dargestellt ist, ist es erlaubt, in parallelen Reihen zu fahren |
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Wenn man zu einer Kreuzung kommt, in welcher der Verkehr durch Kreisverkehr geregelt ist, ist es Pflicht, den von links kommenden Fahrzeugen Vorfahrt zu gewähren |
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Gemäß den Vorfahrtsbestimmungen fährt in der dargestellten Kreuzung das Fahrzeug C als Zweites durch |
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In der in der Abbildung dargestellten Situation muss das Fahrzeug H auf die Durchfahrt der Fahrzeuge C, R, A warten |
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In der dargestellten Kreuzung hat der Fahrer des Fahrzeugs R Vorfahrt gegenüber dem Fahrzeug A |
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Das Überholmanöver ist auf einer Einbahnstraße rechts auszuführen, wenn der Fahrer des Fahrzeugs, das überholt werden soll, angezeigt hat, dass er links an den Fahrbahnrand heranfahren will |
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In den Bereichen, in welchen die Parkplätze durch Bodenmarkierung abgegrenzt sind, muss der Fahrer das Fahrzeug immer innerhalb eines der vorgesehenen Plätze abstellen, ohne die angrenzenden Plätze zu besetzen |
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Das Parken auf Gehsteigen ist nur dann erlaubt, wenn es nicht lange dauert |
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Wenn wegen einer Panne am Fahrzeug die Fahrbahn versperrt ist, muss der Fahrer die Durchfahrt nach Möglichkeit umgehend frei machen |
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Wenn die hinteren Standlichter oder die Warnblinkanlage nicht ausreichen, ist es nachts außerhalb der geschlossenen Ortschaften angebracht, mit dem Warndreieck auf das auf der Fahrbahn stehende Fahrzeug hinzuweisen |
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Die Ladung muss in den Fahrzeugen so untergebracht sein, dass der Fahrer in seiner Beweglichkeit nicht eingeschränkt wird und dass seine Sicht nicht beeinträchtigt wird |
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Die beleuchteten Rückstrahler dienen dazu, insbesondere nachts die auf der Straße geparkten Fahrzeuge und Anhänger besser sichtbar zu machen |
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Das abgebildete Symbol steht auf dem Abblendlichtschalter |
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Das abgebildete Symbol zeigt den Schalter an, der das Warndreieck betätigt |
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Die mit dem Verkehrsunfall zusammenhängende strafrechtliche Verantwortung entsteht immer dann, wenn Personen oder Sachen beschädigt wurden |
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Die Haftung ermöglicht die Bewegung des Fahrzeugs |
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Wer Kraftwagen fährt, muss auf Anforderung der Polizeibeamten das Warndreieck vorweisen |
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Wer Kraftwagen oder Krafträder fährt, muss auf Anforderung der Polizeibeamten die Steuernummer vorweisen |
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